Turngau Münsterland e.V.                                  

 

                                                                                    Der Verband für Leistungs-, Breiten- und Gesundheitssport    

 

 

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Trampolinturnen: Wettkämpfe/Lehrgänge 2010

Verantwortlich                 Isabella Mosdzien, Schulstraße 129 , 45770 Marl, Telefon (02365) 508705, E-Mail: bella-lenz@web.de

                                        Claudia Fleischmann, An der Umflut 29, 59387 Davensberg, Telefon (02593) 950999, E-Mail: trampolin-tg@web.de

Meldungen an                gau.trampolin@web.de

 

Wettkampf  Termin Ort  Meldeschluss   Ausschreibung
Anfänger
Doppel Mini
Gau Synchron
Gau Einzel
Schüler Pokal
Gau Mannschaftsmeisterschaften

Jahrestagung

2.Bezirk:

Bezirksmeisterschaften
3.Bezirk:
Ostercup

Bezirksmeisterschaft

Vestpokal

Lehrgänge:

 

  Datum Ort Zeit Themen
24.4.2010 Selm 10.00 - 13.00 Uhr  Trampolin allgemein
8.5.2010 Nottuln 9.00 - 12.00 Uhr Doppelmini, Vorbereitung auf GaumeisterDoppelmini am 15.05.10
9.10.2010 Rheine 9.30 - 13.00 Uhr Trampolin allgemein



 

 

Wettkampf

Ausschreibungen

Pflichtübungen

Meldebogen

Einzel

Meldebogen

Mannschaft

Meldebogen

Syncron

Die jeweils aktuelle Ausschreibung ist maßgeblich

Turngau Münsterland- Merkblatt Meldeverfahren

1.  alle Meldungen können per E-Mail oder mit der Tagespost erfolgen

2.  der in den Ausschreibungen genannte Meldeschluss ist verbindlich (Ausschlussfrist).

3.  verspätet eintreffende Meldungen werden nicht akzeptiert

4.  unvollständige Meldungen werden nicht bearbeitet

5.  Änderungen, die nach Meldeschluss eingehen, werden ebenfalls nicht akzeptiert.

6.  Änderungen, die eine Veränderung der Zuordnung zu einer Wettkampfklasse zur Folge haben, werden mit dem Ausschluss des/der Aktiven vom Wettkampf geahndet

7.  Das Meldegeld ist vor dem Wettkampfbeginn in voller Höhe, bar und passend zu bezahlen.

8.  Zu jedem Wettkampf ist grundsätzlich ein/e geprüfte/r Kampfrichter / In zu melden. Die letzte bestandene Prüfung darf nicht länger als 4 Jahre zurückliegen. Für den Nachwies ist der meldende Verein zuständig. Zu diesem Zweck führt der Wettkampfbeauftragte eine Kampfrichterliste.

9.  Sollte ein Kampfrichter am Wettkampftag ausfallen, so ist auch noch nachträglich die Kampfrichtergebühr in Höhe von 20 Euro fällig


 

          

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