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Die
Mitglieder des Gauehrenrates werden vom Gauturntag für 4 Jahre gewählt. Er
besteht aus 5 Mitgliedern - Frauen und Männern - die weder dem Gauvorstand noch dem Gauturnrat angehören dürfen. Er kann
als Schlichtungsinstanz bei Streitigkeiten der Mitglieder untereinander oder
aber bei solchen der Führungsstellen des Gaues mit den Vereinen angerufen
werden. Kommt es durch Vermittlung des Gauehrenrates nicht zu einer Einigung, so
kann er, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind, eine Entscheidung
treffen.
- Martha Berlin
- Hilde Häger
- Edith Windmeier
- Theo Möse
- Hildegard Kryszon
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