Turngau Münsterland e.V.                                  

 

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Die Mitglieder des Gauehrenrates werden vom Gauturntag für 4 Jahre gewählt. Er besteht aus 5 Mitgliedern - Frauen und Männern - die weder dem Gauvorstand noch  dem Gauturnrat angehören dürfen. Er kann als Schlichtungsinstanz bei Streitigkeiten der Mitglieder untereinander oder aber bei solchen der Führungsstellen des Gaues mit den Vereinen angerufen werden. Kommt es durch Vermittlung des Gauehrenrates nicht zu einer Einigung, so kann er, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind, eine Entscheidung treffen.

 

  • Martha Berlin
  • Hilde Häger
  • Edith Windmeier
  • Theo Möse
  • Hildegard Kryszon

 

 

 

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