Turngau Münsterland e.V.   

 

                                                          Der Verband für Leistungs-, Breiten- und Gesundheitssport    

 

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Die Organe des Turngau Münsterland sind der Vorstand, der Jugendvorstand, der Turnrat und der Ehrenrat.

Der Vorstand

Der Vorstand des Turngaues Münsterland wird auf einem der in zweijährigen Rhythmus stattfindenden Gauturntage jeweils zur Hälfte mit der Mehrheit der anwesenden Delegierten-Stimmen gewählt. Er tritt in regelmäßigen Abständen von etwa 4 bis 6 Wochen zu Sitzungen zusammen. Ihm obliegen die Planung und Durchführung von größeren Gauveranstaltungen, die Herbeiführung von Beschlüssen, die Vertretung des Turngaues gegenüber der Öffentlichkeit schlechthin, die Ehrung verdienter Mitglieder 

aus dem Gau, den Bezirken und unseren Vereinen gemäß der Ehrungsordnung des Gaues, überhaupt die Betreuung der Vereine und vieles mehr.

Dem heutigen Gauvorstand gehören seit langem die Frauenwartin sowie die vom Gaujugendtag gewählten Kinder- und Jugendwarte an. Ferner ist es guter Brauch und satzungsgemäßer Auftrag, dass die Vorsitzenden der drei Bezirke an den Gauvorstandssitzungen vollberechtigt teilnehmen.

 

Gauturntag 1999

 

Der Turnrat 

  Zu diesem Gremium gehören so viele Fachwarte, wie Fachgebiete im Turngau Münsterland betreut werden. Die Mitglieder werden innerhalb der einzelnen Fachgebiete für zwei Jahre von den Fachwarten der Vereine gewählt und jeweils dem Gauturntag vorgestellt und durch diesen bestätigt. Die Aufgaben werden von der Gau-Oberturnwartin bzw. vom Gau-Oberturnwart koordiniert. Sie bestehen in der Durchführung von Lehrgängen sowie von fachbezogenen Wettkämpfen und Meisterschaften. Dem Gremium gehören auch die Kampfrichterwarte für die einzelnen Fachgebiete an.

Es ist im Turngau Münsterland zur guten Tradition geworden, dass der Oberturnwart bzw. die Oberturnwartin den Gauturnrat regelmäßig im November eines jeden Jahres zu einer Sitzung einberuft, um dort die Planung für den umfangreichen Veranstaltungskalender des nächsten Jahres zu besprechen und festzulegen.

 

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