|














| |
Die Organe des Turngau Münsterland sind der Vorstand, der Jugendvorstand, der Turnrat und der
Ehrenrat.
Der Vorstand
Der Vorstand des Turngaues Münsterland wird auf einem der
in zweijährigen Rhythmus stattfindenden Gauturntage jeweils zur Hälfte mit der
Mehrheit der anwesenden Delegierten-Stimmen gewählt. Er tritt in regelmäßigen
Abständen von etwa 4 bis 6 Wochen zu Sitzungen zusammen. Ihm obliegen die
Planung und Durchführung von größeren Gauveranstaltungen, die Herbeiführung
von Beschlüssen, die Vertretung des Turngaues gegenüber der Öffentlichkeit
schlechthin, die Ehrung verdienter Mitglieder
|
aus dem Gau, den Bezirken und unseren Vereinen gemäß
der Ehrungsordnung des Gaues, überhaupt die Betreuung der Vereine und
vieles mehr.
Dem heutigen Gauvorstand gehören seit langem die
Frauenwartin sowie die vom Gaujugendtag gewählten Kinder- und Jugendwarte
an. Ferner ist es guter Brauch und satzungsgemäßer Auftrag, dass die
Vorsitzenden der drei Bezirke an den Gauvorstandssitzungen vollberechtigt
teilnehmen.
|
Gauturntag
1999 |
Der Turnrat
Zu diesem Gremium gehören so viele Fachwarte, wie Fachgebiete im Turngau Münsterland
betreut werden. Die Mitglieder werden innerhalb der einzelnen Fachgebiete für
zwei Jahre von den Fachwarten der Vereine gewählt und jeweils dem Gauturntag
vorgestellt und durch diesen bestätigt. Die Aufgaben werden von der
Gau-Oberturnwartin bzw. vom Gau-Oberturnwart koordiniert. Sie bestehen in der
Durchführung von Lehrgängen sowie von fachbezogenen Wettkämpfen und
Meisterschaften. Dem Gremium gehören auch die Kampfrichterwarte für die
einzelnen Fachgebiete an.
Es
ist im Turngau Münsterland zur guten Tradition geworden, dass der Oberturnwart
bzw. die Oberturnwartin den Gauturnrat regelmäßig im November eines jeden
Jahres zu einer Sitzung einberuft, um dort die Planung für den umfangreichen
Veranstaltungskalender des nächsten Jahres zu besprechen und festzulegen.
|