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Ehrungsordnung des Westfälischen
Turnerbundes e.V.
Präambel
Das Präsidium des Westfälischen Turnerbundes führt
Ehrungen für Personen und Mannschaften sowie Ehrungen für seine
Mitgliedsvereine, Gaue und Nichtmiglieder durch. In dieser Ehrungsordnung werden
die Richtlinien für die Ehrungen festgelegt.
- Grundsätzlichess
Das Präsidium des Westfälischen Turnerbundes e.V. (WTB) kann lt. § 16 der
Satzung Mitglieder der WTB-Vereine für besondere Verdienste ehren.
- Persönliche
Ehrungen
2.1 Ehrennadel in Bronze
Personen, die viele Jahre ehrenamtlich innerhalb des WTB, der Turngaue, der
Bezirke und/oder der Vereine tätig waren oder sich um die Entwicklung des
Turnens in Westfalen verdient gemacht haben, kann die Ehrennadel in Bronze
mit Urkunde verliehen werden.
2.2 Ehrennadel in Silber
Personen, die viele Jahre ehrenamtlich innerhalb des WTB, der Turngaue, der
Bezirke und/oder der Vereine tätig waren oder die sich besondere langjährige
Verdienste um die Entwicklung des Turnens in Westfalen erworben haben, kann
die Ehrennadel in Silber mit Urkunde verliehen werden.
2.3 Ehrennadel in Gold
Personen, die sich außergewöhnliche Verdienste auf Landes- und Gauebene
erworben haben, kann die Ehrennadel in Gold mit Urkunde verliehen werden.
Die Verleihung erfolgt durch das Präsidium.
2.4 Ehrenmitgliedschaft
Auf Vorschlag des Präsidiums kann der Landesturntag Ehrenmitglieder
ernennen.
- WTB-Ehrenplakette
Zu besonderen Anlässen kann die WTB-Ehrenplakette verliehen werden.
- Anträge
4.1 Anträge auf Verleihung der Ehrennadeln (2.1 bis 2.3) sind von den
Vereinen, den Bezirken, den Turngauen oder WTB-Gremien an das Präsidium des
WTB auf Vordrucken zu stellen. Über die Anträge entscheidet das Präsidium.
4.2 Für die Bearbeitung eines Ehrungsantrages nach 2.1 bis 2.3 ist eine
Bearbeitungsgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Präsidium festgesetzt
wird. Anträge zu den unter 2.1 bis 2.3 genannten Ehrungen sind spätestens
2 Monate vor Verleihungsdatum zu stellen.
- Ehrungen
für besondere sportliche Leistungen
Turnerinnen, Turner und Mannschaften können für herausragende sportliche
Leistungen geehrt werden.
- Ehrung
Verstorbener
Bei der Trauerfeier von WTB-Ehrenmitgliedern und Personen, die sich in
besonderer Weise um das Deutsche Turnen verdient gemacht haben, soll das
WTB-Banner gezeigt werden.
- Besondere
Ehrungen für Vereine
7.1 Zum 25-, 50- und 75-jährigen Vereinsbestehen erhält der Verein eine
Urkunde.
7.2 Zum 100-jährigen Vereinsbestehen wird ein Fahnenband und eine Urkunde
verliehen.
7.3 Zum 125-jährigen Vereinsbestehen wird das bronzierte WTB-Wappen auf
einer Eichenplatte mit Widmung und der Jahreszahl 125 verliehen.
7.3 Zum 150-jährigen Vereinsbestehen wird ein vergoldetes WTB-Wappen auf
einer Eichenplatte mit Widmung und der Jahreszahl 150 verliehen.
- Allgemeines
Für weitere Ehrungen wird auf die Ehrungsordnung des Deutschen
Turner-Bundes verwiesen.
Die Ehrungen sollen in würdiger Form und in feierlichem Rahmen erfolgen.
- Beschlussfassung
Diese Ehrungsordnung wurde am 10. Mai 1999 vom Hauptausschuss beschlossen
und tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
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Ausführungsbestimmungen
zur Ehrungsordnung des Westfälischen Turnerbundes
1.
Ehrungsanträge sind mit den jeweiligen Antragsformularen von Vereinen, Bezirken
oder Turngauen an die/den Turngauvorsitzende(n) zu stellen. Ferner kann das
WTB-Präsidium Ehrungsanträge direkt stellen und genehmigen. Die Anträge müssen
von zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben und vom Verein abgestempelt sein.
Die Antragstellung soll mindestens zwei Monate vor dem Ehrungsdatum erfolgen.
Ehrungsantragsformulare sind bei den/die
Turngauvorsitzende(n) oder bei der WTB-Geschäftsstelle anzufordern.
Der zuständige Turngauvorsitzende empfiehlt dem WTB-Präsidium
die Zustimmung oder Ablehnung der Ehrungsanträge, die dann endgültig durch das
WTB-Präsidium erfolgt.
2.
Die Reihenfolge der WTB-Ehrungen ist eingebettet in die
Ehrungen, die durch die Vereine, Turngaue und dem Deutschen Turner-Bund
erfolgen. Die folgende Reihenfolge sollte beachtet werden:
a)
Vereinsehrungen
b)
Turngau-Ehrung(en)
c)
WTB-Ehrennadel in Bronze
d)
DTB-Ehrennadel in Bronze
e)
WTB-Ehrennadel in Silber
f)
DTB-Ehrenbrief mit Silbernadel
g)
WTB-Ehrennadel in Gold
h)
DTB Walter-Kolb- bzw. Friedrich-Ludwig-Jahn-Plakette
i)
WTB-Ehrenmitgliedschaftsurkunde mit Goldnadel
j)
DTB-Ehrenmitgliedschaftsurkunde mit Goldnadel
Inhaber der WTB-Ehrenplakette, denen diese Ehrung vor dem
1. Januar 2000 verliehen wurde, können als nachfolgende Ehrung die
WTB-Ehrennadel in Silber beantragen!
3.
Die Gebühren für die Ehrungen durch den Westfälischen
Turnerbund werden wie folgt festgelegt:
WTB-Ehrennadel in Bronze
30,-- DM (per Rechnungstellung durch den WTB)
WTB-Ehrennadel in Silber
35,-- DM (per Rechnungstellung durch den WTB)
WTB-Ehrennadel in Gold
40,-- DM (per Rechnungstellung durch den WTB)
Die übrigen Gebühren werden von den Turngauvorständen
bzw. vom DTB-Präsidium festgelegt.
Bei Ablehnung oder Rückstellung von Anträgen erfolgt eine
Rückzahlung der entrichteten Verwaltungsgebühr.
4. Zwischen den einzelnen oben aufgeführten
Ehrungen soll ein angemessener Zeitabstand (ca. 5 Jahre) liegen.
Stand: 31. Oktober 1999
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