Turngau Münsterland e.V.

 

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Ehrungsordnung des Westfälischen Turnerbundes e.V.

 

Präambel

Das Präsidium des Westfälischen Turnerbundes führt Ehrungen für Personen und Mannschaften sowie Ehrungen für seine Mitgliedsvereine, Gaue und Nichtmiglieder durch. In dieser Ehrungsordnung werden die Richtlinien für die Ehrungen festgelegt.

 

  1. Grundsätzlichess
    Das Präsidium des Westfälischen Turnerbundes e.V. (WTB) kann lt. § 16 der Satzung Mitglieder der WTB-Vereine für besondere Verdienste ehren.

  2. Persönliche Ehrungen
    2.1 Ehrennadel in Bronze
    Personen, die viele Jahre ehrenamtlich innerhalb des WTB, der Turngaue, der Bezirke und/oder der Vereine tätig waren oder sich um die Entwicklung des Turnens in Westfalen verdient gemacht haben, kann die Ehrennadel in Bronze mit Urkunde verliehen werden.

    2.2 Ehrennadel in Silber
    Personen, die viele Jahre ehrenamtlich innerhalb des WTB, der Turngaue, der Bezirke und/oder der Vereine tätig waren oder die sich besondere langjährige Verdienste um die Entwicklung des Turnens in Westfalen erworben haben, kann die Ehrennadel in Silber mit Urkunde verliehen werden.

    2.3 Ehrennadel in Gold
    Personen, die sich außergewöhnliche Verdienste auf Landes- und Gauebene erworben haben, kann die Ehrennadel in Gold mit Urkunde verliehen werden. Die Verleihung erfolgt durch das Präsidium.

    2.4 Ehrenmitgliedschaft
    Auf Vorschlag des Präsidiums kann der Landesturntag Ehrenmitglieder ernennen.

  3. WTB-Ehrenplakette
    Zu besonderen Anlässen kann die WTB-Ehrenplakette verliehen werden.

  4. Anträge
    4.1 Anträge auf Verleihung der Ehrennadeln (2.1 bis 2.3) sind von den Vereinen, den Bezirken, den Turngauen oder WTB-Gremien an das Präsidium des WTB auf Vordrucken zu stellen. Über die Anträge entscheidet das Präsidium.
    4.2 Für die Bearbeitung eines Ehrungsantrages nach 2.1 bis 2.3 ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Präsidium festgesetzt wird. Anträge zu den unter 2.1 bis 2.3 genannten Ehrungen sind spätestens 2 Monate vor Verleihungsdatum zu stellen.

  5. Ehrungen für besondere sportliche Leistungen
    Turnerinnen, Turner und Mannschaften können für herausragende sportliche Leistungen geehrt werden.

  6. Ehrung Verstorbener
    Bei der Trauerfeier von WTB-Ehrenmitgliedern und Personen, die sich in besonderer Weise um das Deutsche Turnen verdient gemacht haben, soll das WTB-Banner gezeigt werden.

  7. Besondere Ehrungen für Vereine
    7.1 Zum 25-, 50- und 75-jährigen Vereinsbestehen erhält der Verein eine Urkunde.

    7.2 Zum 100-jährigen Vereinsbestehen wird ein Fahnenband und eine Urkunde verliehen.

    7.3 Zum 125-jährigen Vereinsbestehen wird das bronzierte WTB-Wappen auf einer Eichenplatte mit Widmung und der Jahreszahl 125 verliehen.

    7.3 Zum 150-jährigen Vereinsbestehen wird ein vergoldetes WTB-Wappen auf einer Eichenplatte mit Widmung und der Jahreszahl 150 verliehen.

  8. Allgemeines
    Für weitere Ehrungen wird auf die Ehrungsordnung des Deutschen Turner-Bundes verwiesen.

    Die Ehrungen sollen in würdiger Form und in feierlichem Rahmen erfolgen.

  9. Beschlussfassung
    Diese Ehrungsordnung wurde am 10. Mai 1999 vom Hauptausschuss beschlossen und tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

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Ausführungsbestimmungen zur Ehrungsordnung des Westfälischen Turnerbundes

 

1.
Ehrungsanträge sind mit den jeweiligen Antragsformularen von Vereinen, Bezirken oder Turngauen an die/den Turngauvorsitzende(n) zu stellen. Ferner kann das WTB-Präsidium Ehrungsanträge direkt stellen und genehmigen. Die Anträge müssen von zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben und vom Verein abgestempelt sein. Die Antragstellung soll mindestens zwei Monate vor dem Ehrungsdatum erfolgen.

Ehrungsantragsformulare sind bei den/die Turngauvorsitzende(n) oder bei der WTB-Geschäftsstelle anzufordern.

 

Der zuständige Turngauvorsitzende empfiehlt dem WTB-Präsidium die Zustimmung oder Ablehnung der Ehrungsanträge, die dann endgültig durch das WTB-Präsidium erfolgt.

 

2.

Die Reihenfolge der WTB-Ehrungen ist eingebettet in die Ehrungen, die durch die Vereine, Turngaue und dem Deutschen Turner-Bund erfolgen. Die folgende Reihenfolge sollte beachtet werden:

a)      Vereinsehrungen

b)      Turngau-Ehrung(en)

c)      WTB-Ehrennadel in Bronze

d)      DTB-Ehrennadel in Bronze

e)      WTB-Ehrennadel in Silber

f)        DTB-Ehrenbrief mit Silbernadel

g)      WTB-Ehrennadel in Gold

h)      DTB Walter-Kolb- bzw. Friedrich-Ludwig-Jahn-Plakette

i)        WTB-Ehrenmitgliedschaftsurkunde mit Goldnadel

j)        DTB-Ehrenmitgliedschaftsurkunde mit Goldnadel

 

Inhaber der WTB-Ehrenplakette, denen diese Ehrung vor dem 1. Januar 2000 verliehen wurde, können als nachfolgende Ehrung die WTB-Ehrennadel in Silber beantragen!

 

3.

Die Gebühren für die Ehrungen durch den Westfälischen Turnerbund werden wie folgt festgelegt:

WTB-Ehrennadel in Bronze             30,-- DM      (per Rechnungstellung durch den WTB)

WTB-Ehrennadel in Silber               35,-- DM      (per Rechnungstellung durch den WTB)

WTB-Ehrennadel in Gold                40,-- DM      (per Rechnungstellung durch den WTB)

 

Die übrigen Gebühren werden von den Turngauvorständen bzw. vom DTB-Präsidium festgelegt.

 

Bei Ablehnung oder Rückstellung von Anträgen erfolgt eine Rückzahlung der entrichteten Verwaltungsgebühr.

 

4. Zwischen den einzelnen oben aufgeführten Ehrungen soll ein angemessener Zeitabstand (ca. 5 Jahre) liegen.

 

Stand: 31. Oktober 1999

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                         Stand : 17.02.2008                                           ã by TGM