Ehrenrat

Peter Krell

Gelsenkirchen

Hildegard Kryszon

Coesfeld

Edith Windmeyer

Vreden

Die Mitglieder des Gauehrenrates werden vom Gauturntag für 4 Jahre gewählt. Er besteht aus 5 Mitgliedern - Frauen und Männern - die weder dem Gauvorstand noch dem Gauturnrat angehören dürfen. Er kann als Schlichtungsinstanz bei Streitigkeiten der Mitglieder untereinander oder aber bei solchen der Führungsstellen des Gaues mit den Vereinen angerufen
werden. Kommt es durch Vermittlung des Gauehrenrates nicht zu einer Einigung, so kann er, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind, eine Entscheidung treffen.